GdP-Mitgliedschaft


Liebe Kollegin, lieber Kollege,


schön, dass auch du Interesse an einer Mitgliedschaft in der GdP hast. Wenn wir zusammenstehen, können wir etwas bewegen - das ist das tragende Grundgefühl unserer GdP. 


Dass es sich lohnt, in einer starken GdP Mitglied zu sein, haben insbesondere die vergangenen Monate gezeigt. Eine Gewerkschaft erwirbt ihre Stärke durch die Anzahl ihrer Mitglieder. Die Gewerkschaft der Polizei ist die weltweit größte Interessenvertretung für Polizeibeschäftigte. Über 200.000 Mitglieder geben ihr die Kraft, sich kompetent und in der Öffentlichkeit und Politik hoch anerkannt für die Interessen aller Polizeibeschäftigten einzusetzen.


Eine für Alle, das ist das Motto unserer GdP. Denn wir vertreten alle Bereiche innerhalb der großen Polizeifamilie. 

Wir würden uns freuen, wenn du dich zu einer Mitgliedschaft bei uns entscheiden würdest und wir dich als Mitglied begrüßen dürfen.

 

Wir werden euch euer Begrüßungspaket postalisch zukommen lassen. 
So seid ihr direkt richtig ausgestattet und könnt entspannt ins Studium starten!
Wir stehen euch für jegliche Art von Fragen aber über unsere Social Media-Kanäle
via WhatsApp und E-Mail und auch telefonisch zur Verfügung!


 

Exklusiv für den neuen 

Bachelorstudiengang (BA31):


Informiere dich auf unserer Online-Plattform und auf Social Media in Ruhe über unsere Arbeit und unser einzigartiges Leistungspaket.  Wir sind überzeugt, dass unsere Leistungen auch DICH überzeugen!


Teste unser "Schnupperangebot":


Deine Mitgliedschaft bei der GdP RLP bleibt bis zum 31.12.2024 kostenfrei !

In dieser Zeit stehen dir natürlich bereits alle Leistungen der GdP zur Verfügung!

Ab dem 01. Januar 2025  würde dein Mitgliedsbeitrag zurzeit 8,77 € pro Monat betragen.  

Der Betrag wird generell vierteljährlich abgebucht (jeweils 26,31 €).


Bei uns erhält du ein echtes Schnupperangebot ohne versteckte Kosten,

Geschenke muss man bei uns auch nicht zurückgeben!


Als „Starthilfe“ für das anstehende Studium erhältst du von uns für deine Mitgliedschaft einmalig folgendes Willkommenssgeschenk :


Das Original Polizei Fachhandbuch von unserem VERLAG DEUTSCHE POLIZEILITERATUR als Ausbidungsbeihilfe

Darüber hinaus könnt ihr euch entscheiden zwischen zwei Varianten:

Zum Online-Mitgliedsantrag



Selbst das"Kleingedruckte" lesen lohnt sich...

Leistungen der GdP: 
  • Umfassenden dienstlichen Rechtschutz Plus
  • Diensthaftpflicht-Regressversicherung
  • Dienstfahrzeug-Regressversicherung
  • Unfall-Versicherung (innerhalb und außerhalb des Dienstes)
  • Kostenlose Vollzugsdienstunfähigkeitsleistung  für die Zeit des Studiums
  • Kostenlose Mitgliederberatung und -information
  • Monatliches Mitgliedermagazin „DEUTSCHE POLIZEI“ (DP)
  • Mehr Wissen durch Seminare auf Landes- und Bundesebene
  • Spannende Broschüren wie bspw. den beliebten Streifenhelfer 
  • Kostenlose Online – Literaturdatenbank der GdP
  • Mitgliedervorteile (Mc Fit, Freeletics, Urban Sports Club, Europcar und viele mehr)
  • Eine starke Gemeinschaft von bundesweit über 200.000 Mitglieder 
  • Freizeitveranstaltungen (Ischgl-Tour / Blaulicht-Union-Partys, etc.)
  • …und vieles mehr!

Hundertprozentige Sicherheit gibt es in keinem Beruf - auch bei der Polizei nicht. Jedem Polizeibeschäftigten kann im Dienst ein Missgeschick unterlaufen. Zum Umfang der bestehenden Diensthaftpflicht-Regressversicherung gehört es, die im aktiven Dienst stehenden Mitglieder der GdP vor Rückgriffs- und Haftpflichtansprüchen des Landes aus Schäden, die die versicherten Polizeiangehörigen im Dienst (grob fahrlässig) anrichten, zu schützen. 

Wichtig zu jedem Schadenfall: Den Personalrat einschalten!


Die Regressversicherungsleistungen der GdP in aller Kürze:


Diensthaftpflicht-Regressversicherung:

 

  • bis 10.000.000 € pauschal für Personen- und Sachschäden
  • bis 100.000 € für Vermögensschäden
  • bis 100.000 € für Schäden durch Abhandenkommen von Dienstschlüsseln/Codekarten
  • bis 52.000 € für Schäden an Kfz durch Fahrzeugpflege- und Wartungsarbeiten
  • bis 50.000 € für Schäden durch Abhandenkommen von fiskalischem Eigentum
  • bis 50.000 € für Schäden durch Abhandenkommen von persönlichen Ausrüstungsgegenständen
  • bis 5.000 € für Schäden durch Abhandenkommen von sichergestellten/beschlagnahmten Gegenständen
  • bis 2.000 € für Schäden durch Abhandenkommen von Verwarnungsblöcken

 

Auch für das dienstliche und außerdienstliche Führen und Besitzen einer Dienstwaffe gewährt unser Versicherer Versicherungsschutz, wenn die geltenden Voraussetzungen erfüllt sind!


Dienstfahrzeug-Regressversicherung:

 

  • bis 250.000 € für Personen- und Sachschäden
  • bis1.000.000 Euro pauschal für Personen-, Sach. und Vermögensschäden


Unfall-Versicherung – innerhalb oder außerhalb des Dienstes :


  • 3.000 € für den Todesfall
  • 4.000 € für den Invaliditätsfall mit Progression 250 %
  • 9.000 € bei gewaltsamen Tod im Dienst durch eine vorsätzliche Straftat eines Dritten
  • 5.000 € Bergungskosten
  • 5.000 € kosmetische Operationen
  • 500 € Kurkosten/ Rehakosten


Zum Online-Mitgliedsantrag


FAQ zur GdP Mitgliedschaft
  • Wie lange bin ich Beitragsfrei?

    Studierende des BA31 sind bis zum 31.12.2024 komplett beitragsfrei mit vollen Leistungen!

  • Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag?

    Aktuell beträgt der Beitrag für Anwärter 8,77€ pro Monat. Abgebucht werden die Beitäge ab quartalsweise zum: 01.02. / 01.05. / 01.08 / 01.11.


  • Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag nach dem Studium?

    Der Beitrag beträgt aktuell monatlich in der Besoldungsgruppe A9 17,67 €.

  • Warum gibt es das Polizei-Fachhandbuch nur mit Nachträgen?

    Weil ein Polizei-Fachhandbuch ohne die laufenden Nachträge nicht auf dem aktuellen Stand ist und dies bei den Klausuren schnell zu falschen Lösungen und zu unnötigen Punktabzügen führen kann. 

  • Warum sollte man die Vollzugsdienstunfähigkeitsleistung (10.000€ während der Ausbildung) auch annehmen?

    Die Versicherung ist für den Studiernden kostenlos, da die GdP den Beitag zahlt und bietet eine einmalige Absicherung. 


    Wer aufgrund eines Unfalls (nicht Krankheit) während des Studiums  aus dem Polizeidienst ausscheidet (Unfall NICHT Kündigung), bekommt 10.000 € ausgezahlt (um z.B. Miete der Wohnung, Raten für das Auto, etc. weiterzahlen zu können). 


    Die Versicherung endet automatisch und muss nicht gekündigt werden. Eine zusätzliche Versicherung, die bereits abgeschlossen wurde, ist unschädlich.

  • Wenn ich bei der GdP kündige, muss ich etwas zurückzahlen? Wenn ja, wie lange?

    Wer innerhalb von 2 Jahren freiwillig bei der GdP kündigt, muss lediglich den Betrag für das Fachhandbuch (56,00 €) zurückzahlen. 


    Für die  Geschenke fordern wir natürlich nichts zurück! 


  • Warum GdP?

    Die GdP hat zurzeit knapp 10.000 Mitglieder bei ca. 13.500 Beschäftigten in der Polizei Rheinland-Pfalz. 


    Auch deshalb findet wir Gehör in Politik und Medien und können die Interessen unserer Mitglieder besser vertreten als jeder Andere.



Hast du noch Fragen zu unseren Leistungen oder zur Mitgliedschaft allgemein?

Noch Fragen?

Wir sind für euch da!
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