Absicherung

FAQ für Polizeianwärter:innen in

Rheinland-Pfalz rund um das Thema Versicherung


Die PVAG Polizeiversicherungs-AG

(Gemeinschaftsunternehmen der GdP und der SIGNAL IDUNA Gruppe)

beantwortet euch auf dieser Seite die am häufigsten gestellte Fragen.

  • Wie ist die Gesundheitsversorgung von Polizeianwärter:innen geregelt?

    In Rheinland-Pfalz besteht ab Ausbildungsbeginn ein Beihilfeanspruch gegenüber dem Dienstherrn, in der Regel in Höhe von 50%. Die restlichen 50 % musst Du über eine private Krankenversicherung für Beihilfeberechtigte abdecken. Da Zusammenspiel von Beihilfe und privater Krankenversicherung kannst Du Dir in dem auf dieser Seite hinterlegten Video ansehen. Als GdP-Mitglied kannst Du Deine bedarfsgerechte Krankenversicherung für beihilfeberechtigte Polizeianwärter bei unserem Kooperationspartner SIGNAL IDUNA abschließen. Innerhalb von drei Monaten ab Ausbildungsbeginn ist das sogar ohne Gesundheitsprüfung möglich.   

  • Müssen sich Polizeianwärter:innen krankenversichern?

    Ja. Auch wenn in Rheinland-Pfalz ab Ausbildungsbeginn ein Beihilfeanspruch gegenüber dem Dienstherrn besteht, deckt dieser nicht die vollen Kosten im Krankheitsfall ab. Je nach Familienstand, erhältst Du bis zu 70 % der entstehenden Krankheitskosten vom Dienstherrn erstattet. Daher besteht für Dich grundsätzlich Versicherungspflicht in der privaten Krankenversicherung. Und zwar genau für den Teil, der nicht durch den Beihilfeanspruch abgedeckt wird.

  • Brauche ich eine Pflegepflichtversicherung?

    Ja. Diese ist sogar gesetzlich vorgeschrieben. Aber kein Problem: Als GdP-Mitglied kannst Du die Pflegepflichtversicherung bei unserem Kooperationspartner SIGNAL IDUNA abschließen. Innerhalb von drei Monaten ab Ausbildungsbeginn ist das sogar ohne Gesundheitsprüfung möglich.

  • Was passiert, wenn Polizeianwärter:innen einen Unfall habe?

    Führt der Unfall zu keiner dauerhaften Beeinträchtigung der Dienstfähigkeit ändert sich nichts. Führen die Unfallfolgen jedoch zu einer Beeinträchtigung der Dienstfähigkeit werden Polizeianwärter:innen i.d.R. aus dem Dienst entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Nur bei Entlassung aufgrund eines Dienstunfalls wird für einen begrenzten Zeitraum ein sogenannter Unterhaltsbeitrag gezahlt. Im Ergebnis haben Polizeianwärter:innen während Ihrer Ausbildung leider völlig unzureichende Versorgungsansprüche bei Dienstunfähigkeit aufgrund eines Unfalls.   

  • Brauche ich schon während der Ausbildung eine Ergänzung meiner Unfallversorgung?

    Alle Mitglieder der GdP in Rheinland-Pfalz haben automatisch einen Unfall-Basis-Schutz über die PVAG Polizeiversicherungs-AG (ein Gemeinschaftsunternehmen der GdP und SIGNAL IDUNA Gruppe). Dieser beinhaltet eine Invaliditätssumme von 10.000 EUR inkl. Vollzugsdienstunfähigkeit. Dieser Basis-Schutz kann durch individuelle Erweiterungen über die PVAG erweitert werden.

  • Was passiert, wenn Polizeianwärter:innen dienstunfähig werden?

    Als Polizeianwärter:in wirst Du zum Beamt:in auf Widerruf ernannt. In dieser Phase hast Du grundsätzlich keine Versorgungsansprüche. Als Beamt:er auf Widerruf wirst Du nicht in den Ruhestand versetzt, sondern aus dem Öffentlichen Dienst entlassen. Im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls erhältst Du für eine gewisse, gesetzlich bestimmte Zeit noch weiter Besoldung. Wenn jedoch amtlich festgestellt wird, dass Du dienstunfähig bleibst wirst Du aus dem öffentlichen Dienst entlassen. Damit endet Deine Besoldung. Nur bei Dienstunfähigkeit aufgrund eines Dienstunfalls wird für einen begrenzten Zeitraum ein sogenannter Unterhaltsbeitrag gezahlt. Da Deine Einkünfte ab diesem Moment stark sinken bzw. wegfallen, droht Dir eine gravierende Versorgungslücke. Es ist daher für Polizeianwärter:innen besonders sinnvoll sich so früh wie möglich (am besten zu Dienstbeginn) gegen das Unfall-/ Dienstunfähigkeitsrisiko privat abzusichern.  

  • Brauche ich eine eigene Haftpflichtversicherung?

    Für den dienstlichen Sektor auf jeden Fall, da z.B. Dein Dienstherr bei einem Schaden an einem Dienstfahrzeug Regressansprüche gegen Dich geltend macht. Dies ist aber alles in deiner GdP MItgliedschaft enthalten! 


    Im privaten Bereich brauchst du immer dann eine eigene Versicherung, wenn Du nicht mehr über die Private Haftpflicht Deiner Eltern mitversichert bist. Die Mitversicherung bei Deinen Eltern kann je nach versichertem Tarif z.B. bei Hochzeit, Eintritt in das Berufsleben oder bei Vollendung des 25. Lebensjahres enden. Spätestens dann ist der Abschluss einer eigenen Haftpflichtversicherung notwendig. 

  • Wie versichere ich bspw. mein Fahrrad?

    Fahrräder können auch in der Hausratversicherung mitversichert werden. Wer ohnehin eine Hausratversicherung hat, kann also leicht von dieser Option Gebrauch machen. Der große Unterschied zur reinen Fahrradversicherung: In der Hausratversicherung sind Räder nur gegen Diebstahl versichert. Eine Fahrradversicherung leistet nicht nur bei Diebstahl, sondern – je nach Tarif - auch bei Beschädigung, Verschleiß und Zerstörung bis hin zur Pannen- und Unfallhilfe.

Beihilfeanspruch von Beamt:innen?

Berufsstarter bei der Polizei haben zu Beginn viele Fragen. Damit Ihr Euch nicht durch einen Haufen Papier kämpfen müsst, bekommt Ihr hier die Antworten in einem auf eure Bedürfnisse zugeschnittenen Video:


Ihr wollt mit der PVAG Kontakt aufnehmen und euch beraten lassen?



Die Jungs und Mädels der SIGNAL IDUNA auf dem Bild v.l.n.r.:


Team PP Koblenz: Jan Hasenstab

(Mobil: 0171 1024049 / E-Mail: Jan.Hasenstab@signal-iduna.net)


Team PP Mainz: Benjamin Thaler

(Mobil: 0179 7939570 / E-Mail : benjamin.thaler@signal-iduna.net)


Team PP Westpfalz: Jennifer Brämer

(Mobil: 0170 4066856 / E-Mail : Jennifer.Braemer@signal-iduna.net)


Team PP Trier:  Sascha Müller

(Mobil: 0171 5461080 / E-Mail: sascha.mueller@signal-iduna.net))


Team PP Rheinpfalz: Heiko Brandenburger

(Mobil: 0170 4542867/ E-Mail: heiko.brandenburger@signal-iduna.net)



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Regionalleiter: Maik Luziga
(Mobil: 0176 70369681/ E-Mail: maik.luziga@signal-iduna.de)



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